Vom Preußischen Landrecht zum deutschen Beamtenrecht

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Vom Preußischen Landrecht zum deutschen Beamtenrecht

Eine erste zusammenfassende Regelung des Beamtenrechts findet sich in
Deutschland im Allgemeinen Preußischen Landrecht (1794). „Von den Rechten
und Pflichten der Diener des Staates" lautet die Überschrift des 10. Titels in Teil
II. Damit wurde das Beamtenrecht erstmals kodifiziert und der Beamte als
Staatsorgan gekennzeichnet. In der Bayerischen Hauptlandes-Pragmatik vom
1. Juni 1805 wurde ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Anerkennung der
Unabsetzbarkeit der Beamten getan. Im 19. Jahrhundert wurde die Stellung des
Berufsbeamtentums im öffentlichen Leben gefestigt. Die Gesetzgebung in den
Einzelstaaten war Vorbild für die Reichsgesetzgebung nach der Gründung des
Deutschen Reiches im Jahre 1871. Die Rechtsverhältnisse der Beamten wurden
erstmals umfassend mit dem Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 geregelt.
Es enthielt auch Vorschriften über das Disziplinarrecht. Einzelgesetze über
die Besoldung sowie die Unfall- und Hinterbliebenenfürsorge ergänzten das
Gesetz.

Auch den Übergang von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen
Demokratie in der Weimarer Republik überdauerte das Berufsbeamtentum. Es
wurde in der Weimarer Reichsverfassung vom 11.August 1919 institutionalisiert
(Art. 128 bis 131). Das Beamtenrecht wurde nun in einer Vielzahl von Gesetzen
und Verordnungen geregelt:
- Beamtenreichsrecht
- Reichsbeamtenrecht
- Landesbeamtenrecht
- Gemeindebeamtenrecht
- Beamtenrecht von Sondergruppen (u. a. Lehrer, Polizeibeamte).

Nach Hitlers Machtübernahme wurde auch das Beamtenrecht neu geregelt.Am
7. April 1933 wurde das Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
erlassen. Allerdings handelte es sich hierbei nur scheinbar um ein Bekenntnis
zum Berufsbeamtentum, denn in Wirklichkeit sollte es nur sicherstellen, dass unerwünschte Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden konnten. Mit dem
Beamtenrechtsänderungsgesetz vom 30. Juni 1933, dem Deutschen Beamtengesetz
und der Reichsdienststrafordnung vom 26. Januar 1937 wurde das Beamtenrecht
vereinheitlicht, sodass diese Gesetze nunmehr für alle deutschen
Beamten galten. Die nationalsozialistische Diktatur brachte die Beamten in eine
immer größere Abhängigkeit zum Staat – und missbrauchte sie so als
Handlanger unzählbarer Ungerechtigkeiten und Verbrechen. Nur wenige
Beamte leisteten Widerstand gegen dieses Unrecht und die damit einhergehende
Willkür.


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Red 20260113

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