Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gilt unmittelbar für die Länder

.

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gilt unmittelbar für die Länder

Seit dem 1. April 2009 gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Das BeamtStG geht auf die Föderalismusreform I zurück, in dessen Ergebnis der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 Grundgesetz (GG) die Gesetzgebungskompetenz nur noch für das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten in den Ländern hat. Von dieser („Rest“-)Kompetenz hat der Bund mit dem BeamtStG Gebrauch gemacht und das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten der Länder einheitlich geregelt. Es ersetzt dabei die (statusrechtlichen) Regelungen aus dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG). Inhaltlichen Neuerungen halten sich im BeamtStG derweilen in Grenzen, zumal viele Bereiche ohnehin nur rudimentär geregelt sind. Mehr Informationen unter www.beamtenstatusgesetz.de

Begriff und Umfang des Statusrechts

Der Begriff „Statusrecht“ ist dabei neu in Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG geschaffen worden, seine Reichweite ist allerdings nicht eindeutig geklärt. Verfassungsrechtlich ist der Begriff „Statusrecht“ sehr weit gefasst. Nach dem Wortlaut des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG beinhalten die „Statusrechte und -pflichten der Beamten…“ auch das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, die jedoch kompetenzrechtlich aus der Zuständigkeit des Bundes herausgenommen worden sind. Dementsprechend enthält das BeamtStG zu diesen Rechtsbereichen auch keine Regelung. Das BeamtStG sollte den Kernbereich des Statusrechts erschöpfend regeln, doch in der Umsetzung wurde im Gesetz ein begrenzter Katalog grundlegender beamtenrechtlicher Vorschriften normiert. Hier einige Beispiele:
- Dienstherrenfähigkeit (§ 2 BeamtStG)
- Art, Dauer, Voraussetzung eines Beamtenverhältnisses sowie Nichtigkeits- und Rücknahmegründe einer Ernennung (§§ 3 bis 12 BeamtStG)
- Regelungen zur Abordnung, Versetzung und Zuweisung von Beamten sowie Umbildung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (§§ 13 bis 20 BeamtStG)
- Beendigung eines Beamtenverhältnisses (§§ 21 bis 32 BeamtStG)
- Grundlegende Statusrechte und Pflichten von Beamten (§§ 33 bis 50 BeamtStG)
- Kollektivrechtliche Vorschriften (§§ 51 bis 53 BeamtStG)
- Regelungen für den Verteidigungsfall (§§ 55 bis 59 BeamtStG)
- Sonderregelungen zum Auslandseinsatz und für das Hochschulpersonal (§§ 60 und 61 BeamtStG)

Die Regelungssystematik des Beamtenstatusgesetzes

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt unmittelbar das Statusrecht für die Länder. Einige Normen sind Vollregelung mit abschließender Geltung für die Länder. Sie entfaltet eine Sperrwirkung für die Landesgesetzgeber, da der Bund umfassend von seiner Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG Gebrauch gemacht hat. Wann eine Vorschrift im BeamtStG einen Bereich abschließend regelt, erschließt sich aus dem Regelungszusammenhang und der Rechtssystematik. So ist die Auflistung eines Katalogs bestimmter Voraussetzungen ein klarer Anhaltspunkt für eine abschließende Regelung. 

In einer Vielzahl der Regelungskomplexe haben die Landesgesetzgeber jedoch die Möglichkeit, vom BeamtStG abweichende oder zumindest ergänzende Regelungen zu schaffen. In einigen Normen des BeamtStG ist dies ausdrücklich durch eine Öffnungsklausel vorgesehen. Oftmals ergibt sich aber auch aus dem Regelungszusammenhang der Norm, dass die Landesgesetzgeber ergänzende oder konkretisierende Regelungen schaffen können, in vielen Fällen sogar schaffen müssen. 

Das BeamtStG soll zwar ein einheitliches Beamtenstatusrecht in den Ländern gewährleisten. Allerdings hat der Bundesgesetzgeber den Ländern in viele Bereiche lediglich einen rechtlichen Regelungsrahmen vorgegeben oder durch Öffnungsklauseln und nicht abschließende Regelungen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten gelassen. Viele Länder arbeiten derzeit mit Hochdruck an der landesgesetzlichen Umsetzung des BeamtStG. Der große Gestaltungsspielraum, den das BeamtStG eröffnet, wird dabei sehr unterschiedlich genutzt.


 

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

...

INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

Zur Bestellung >>>weiter

NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

UT WIWE 2020

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.feuerwehrbeamte.de © 2024