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Die 60 darf nicht zur Debatte stehen
Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeivollzugs- und FeuerwehrbeamtInnen stehe nicht zur Debatte, so heißt es seitens der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Trotz Schuldenbremse soll und muss unsere Hamburger Polizei personeller Schonbereich bleiben. Wir waren in Hamburg immer gegen die Lebensarbeitszeitverlängerung – und haben während der CDU-Regierungszeit dagegen gekämpft. Wir wollen keine Lebensarbeitszeitverlängerung für Polizei- und Feuerwehrbeamte – an den Gegenargumenten hat sich nichts geändert. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungen anderer Länder und folgen damit gerne den begründeten Forderungen der GdP.“ erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Andreas Dressel. Damit spielt dieser auch auf die Situation in Rheinland-Pfalz an. Dort hat eine Untersuchung ergeben, dass die Einführung der Lebensarbeitszeitverlängerung in der Polizei zu einer fast 100-prozentigen Erhöhung der begrenzten Dienstfähigkeit geführt habe. Die GdP machte auf die Überalterung der Polizei Hamburg aufmerksam. Von rund 8.400 KollegInnen seien mehr als 4.000 45 Jahre oder älter. Hinzu käme das massive Problem des Nachwuchsmangels. „Wir begrüßen die positive Haltung der SPD zur Ablehnung der Lebensarbeitszeitverlängerung für Polizei- und Feuerwehrbeamte. Die Überalterung des Personalkörpers der Hamburger Polizei ist ohnehin in vollem Gang – wir brauchen mehr Nachwuchs und das setzt attraktive Berufsperspektiven voraus.“ so Gerhard Kirsch, Landesvorsitzender der GdP Hamburg. Die GdP forderte die SPD auf, auch nach der Bürgerschaftswahl im kommenden Februar bei ihrer Haltung zu bleiben. Auslöser der Diskussion waren Medienberichte, laut derer der Landesrechnungshof eine Anhebung der besonderen Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre anregt.
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Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 10/2014